3D-Text: Minutenpreise

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(Bezogen auf die Leistungsposition “Manuelle Therapie”, Stand: März 2023)

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Urteile

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Versichertengruppe

Tarif (EUR)

Behandlungszeit****

Minutenpreis

gesetzliche Krankenvers.

31,37

**20 Minuten**

EUR 1.57

BG-Vertrag

31,22

20 Minuten

EUR 1,56

Postbeamten A***

32,55

**20 Minuten**

EUR 1,63

Beihilfe

29,70

*30 Minuten*

EUR 0,99

*Bei der Position “Manuelle Therapie” wird in der Beihilfe-Preisliste ausdrücklich von einem Richtwert von 30 Minuten je Therapieeinheit ausgegangen. Die Beihilfestellen können den Therapeuten jedoch nicht vorschreiben, diese Zeit tatsächlich aufzuwenden, da dieser Richtwert willkürlich festgelegt und mit den Leistungserbringern nicht vertraglich vereinbart wurde. Vertragspartner ist der Patient, nicht seine Beihilfestelle.

**Der untere Richtwert der gesetzlichen Krankenkassen und der Postbeamtenkrankenkasse A beträgt für Manuelle Therapie lediglich 15 Minuten. Bei den in der Gegenüberstellung angegebenen 20 Minuten handelt es sich hingegen um die realistische Durchschnittszeit, der tatsächlich von den Physiotherapeuten für diese Leistungsposition aufgewendet wird.  

***Besonders pikant: Selbst die Postbeamten Krankenkasse A erstattet erheblich mehr, als man dem Rest des verbeamteten öffentlichen Dienstes in Form der Beihilfesätze zugesteht!

****Zur Behandlungszeit zählen alle Aufwendungen, die die Praxis im Zusammenhang mit einer Behandlung zu erbringen hat. Hierzu zählen auch die Dokumentation der Behandlung, die Vor- und Nachbereitung der Behandlungsräumlichkeiten, die Zeit für die Vereinbarung und ggf. Umplanung von Terminen, die ggf. erforderliche Rücksprache mit der ärztlichen Praxis usw.

Ist doch logisch! Oder?

Noch Fragen?

Die Beihilfe-Sätze für die Erstattung physiotherapeutischer
Behandlungsleistungen liegen inzwischen erheblich unterhalb
der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen.
Sie eignen sich daher keinesfalls als Grundlage
für die Berechnung eines angemessenen Privat-Honorars,
auch wenn einzelne private Krankenversicherer
dies aus naheliegenden Gründen ihren Kunden
ganz anders zu vermitteln versuchen!

Dem beihilfeberechtigten Versicherten des öffentlichen Dienstes
erschließt sich hieraus, dass er selbstverständlich mit einer
Eigenbeteiligung an seinen Behandlungskosten rechnen muss,
selbst wenn für seine Behandlung mit manueller Therapie
lediglich die durchschnittlich vorgesehene Behandlungszeit
****
von 20 Minuten je Behandlungseinheit aufgewendet wird.

Ein kleiner Trost für den öffentlichen Dienst:
Als Beihilfeversicherter zahlt man nur einen Bruchteil der Kosten,
die ein Kassenpatient mit vergleichbarem Einkommen für seine
Krankenversicherung aufbringen muss. Dennoch bekommt man
als Beihilfeempfänger Leistungen erstattet, von denen der
normale Kassenpatient nur träumen kann.
Man sollte sich daher als Beihilfeempfänger nicht beklagen,
falls man in einzelnen Fällen Zuzahlungen leisten muss,
sondern sich darüber freuen, dass man den Status eines
priviligierten Privatpatienten zum Discount-Tarif bekommt.
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