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* Bei der Position “Manuelle Therapie” wird in der Beihilfe-Preisliste ausdrücklich eine MINDESTbehandlungszeit von 30 Minuten gefordert. Die vorgeschriebene Mindestbehandlungszeit der gesetzlichen Krankenkassen beträgt 15 Minuten. |
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Kolleginnen und Kollegen, die diese Informationen gern für Ihre eigene |
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