3D-Text: Richtgrößen
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Im April 2000 wurden zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen für Hessen neue Richtgrößen vereinbart.

Zu Ihrer Information stehen Ihnen hier in der unten abgebildeten Tabelle die ab 1. Januar 2001 für Hessen gültigen Richtgrößen zur Verfügung.

 

Nachstehend erhalten Sie weiterhin ein Beispiel, wie Sie als Arzt (in diesem Fall berechnet für Orthopäden) das Ihnen individuell zur Verfügung stehende Verordnungsbudget für Heilmittel errechnen können:

mailto: ML.Physiotherapie@t-online.de

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Animierte Grafik: Doktor

.
  600 Patienten (angenommene Zahl)
  Mitglieder / Familienangehörige
à DM 50,55 =

  400 Patienten
  Rentner*
à DM 44,95 =

  Verordnungsbudget für Heilmittel/Quartal =
.

.

DM 30.330,-- 


DM 17.980,-- 

DM 48.310,-- 
.

.
Für DM 48.310,--
könnten Sie z.B.
1.842 KG-Behandlungen
pro Quartal verordnen!
.

Dieses Beispiel finden Sie in der Tabelle

gelb

 markiert!

*Die Richtgrößen für Rentner sind in der Regel höher angesetzt, weil Rentner nach Aussage der Krankenkasse ein höheres Risiko darstellen. Unter anderem werden aber auch Waisen und Halbwaisen dem Status “Rentner” zugeordnet, woduch sich erklärt, das auch Kinderärzte ein Budget für diese Versichertengruppe besitzen.

Verordnungen für logopädische und ergotherapeutische Maßnahmen werden nicht in die Richtgrößen eingerechnet. Es ist allerdings ein Trugschluß, dass sich diese Maßnahmen nicht in Bezug auf mögliche Regreßforderungen der Krankenkassen auswirken, da sie dennoch dem Gesamtbudget der Ärzte belastet werden. Da Logopädie und Ergotherapie erheblich teurer als beispielsweise Krankengymnastik oder Manuelle Therapie sind, wird sich ein verstärktes Rezeptieren ersterer Leistungen, sofern es durch vermeintliche Entlastung des Individualbudgets zu Ungunsten der Physiotherapie motiviert sein sollte, ins genaue Gegenteil verkehren.

Sofern Sie in Ihrer Praxis überdurchschnittlich viele schwer- und chronisch kranke Patienten behandeln, deren medizinische Versorgung besonders kostspielig ist, besteht für Sie die Möglichkeit, dies bei einer Prüfung Ihres Verordnungsverhaltens gegenüber der KV als Praxisbesonderheit geltend zu machen. Die Unterlassung notwendiger Verordnungen aus Budgetgründen darf Ihnen die KV nicht abverlangen.

Zu einer Regreßforderung kommt es erst bei erheblicher Überschreitung Ihrer Richtgrößen. Näheres hierzu erfahren Sie von Ihrer KV.

Richtgrößen für Hessen
gültig ab 01.01.2000
Die Vergleichszahlen des Vorjahres finden Sie kursiv dargestellt
(Quelle: KV Hessen)

Arztgruppe

Richtgrößen für
Arzneimitteln in DM

Richtgrößen für
Heilmittel in DM

Mitglieder

Rentner

Mitglieder

Rentner

Laborärzte

0,43

0,45

0,55

0,60

1,00

1,00

1,00

1,00

Lungenärzte

111,57

115,25

155,81

160,95

1,00

1,00

1,00

1,00

Nuklearmediziner

10,11

10,45

5,66

5,85

1,00

1,00

1,00

1,00

MKG-Ärzte

5,08

5,25

5,04

5,25

1,00

1,00

1,00

1,00

Ärztliche Psychotherapeuten
Ärzte für psychoth. Medizin

7,20

7,45

29,99

31,00

1,00

1,00

1,00

1,00

Nervenärzte

58,64

60,60

98,33

101,60

6,91

7,15

15,36

15,90

Neurologen

46,72

48,30

79,69

82,35

12,71

13,15

18,33

19,45

Neurologen und Pschchiater
in Doppelzulassung

62,36

64,45

105,68

109,20

9,99

10,35

17,41

18,00

Psychiater

52,30

54,05

96,94

100,25

8,53

8,85

15,30

15,80

Kinder- und
Jugendpsychiater

12,23

12,65

20,49

21,30

5,40

5,60

1,00

1,00

Orthopäden

5,01

5,20

10,43

10,80

48,92

50,55

43,51

44,95

Neurochirurgen

14,03

14,50

23,29

24,10

28,15

29,10

22,00

22,75

Radiologen

0,39

0,40

0,51

0,55

1,00

1,00

1,00

1,00

Urologen

40,10

41,45

104,06

107,50

1,00

1,00

1,00

1,00

Übrige Arztgruppen
Polikliniken

-

-

1,00

1,00

1,00

1,00

Ärzte für Allgemeinmedizin
Praktische Ärzte
- Unser Beispiel -

71,71

74,10

223,10

230,50

12,90

13,35

21,96

22,70

Anästhesisten

8,59

8,90

22,82

23,60

4,81

5,00

7,42

7,70

Augenärzte

7,80

8,10

16,66

17,55

1,00

1,00

1,00

1,00

Chirurgen

7,68

7,95

12,95

13,40

15,68

16,20

20,15

20,85

Frauenärzte

19,42

20,10

29,43

30,40

1,00

1,00

1,00

1,00

HNO-Ärzte

16,84

17,40

11,95

12,35

1,00

1,00

1,00

1,00

Hautärzte

36,70

37,95

42,06

43,45

2,29

2,40

2,18

2,25

Hausärztlich
tätige Internisten

75,95

78,50

187,04

193,25

10,32

10,70

16,62

17,20

Fachärztlich
tätige Internisten
ohne Schwerpunkt

67,50

69,75

137,61

142,15

5,07

5,25

6,76

7,00

Fachärztlich
tätige Internisten,
Schwerpunkt Gastroenterologie

62,09

64,15

80,22

82,90

1,00

1,00

1,00

1,00

Fachärztlich
tätige Internisten,
Schwerpunkt Kardiologie

26,66

27,55

30,65

31,70

1,00

1,00

1,00

1,00

Fachärztlich
tätige Internisten, Schwerpunkt
Lungen- und Bronchialkunde

121,97

126,--

187,79

194,00

2,43

2,55

4,14

4,30

Fachärztlich
 tätige Internisten,
Schwerpunkt Nephrologie

269,59

278,50

575,41

594,40

5,24

5,45

9,01

9,35

Fachärztlich
tätige Internisten,
Schwerpunkt Rheumatologie

81,27

83,95

157,60

162,80

34,74

35,90

39,78

41,10

Kinderärzte

30,30

31,30

50,83

52,55

7,74

8,00

8,72

9,00

.

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